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Hinweise zum Urheberrecht

Einige wichtige Zitate aus dem Deutschen Urheberrechtsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz:

  • Mit der Fertigstellung eines Werkes erwirbt die Autorin / der Autor alle Rechte daran. Das sind u. a. das Vervielfältigungsrecht ..., das Verbreitungsrecht ... und das Nutzungsrecht ...
  • Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet. Das gleiche gilt auch für Dissertationen.
  • Da einer Dissertation häufig der Lebenslauf beigefügt werden muß, fällt dieser bei einer Netzpublikation unter das Datenschutzgesetz. Für die Speicherung und Verbreitung dieser personenbezogenen Daten muß daher eine Einverständniserklärung der betreffenden Person vorliegen.
  • Nach Paragraph 53 des Urheberrechtsgesetzes ist der Leser berechtigt, persönliche Kopien und Ausdrucke für den eigenen wissenschaftlichen oder nichtkommerziellen Gebrauch zu erstellen. Eine weitergehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Genehmigung des Urhebers/des Autors.
  • Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich. Er kann bei Missbrauch haftbar gemacht werden.

 

Weitere relevante Texte:

Urheberrecht in Wissenschaft und Schule 

RICHTLINIE (EU) 2019/790 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 17. April 2019 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt
 (DSM-RL)