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Archivgeschichte

Das Brandenburgische Archivgesetz ermuntert Körperschaften des Öffentlichen Rechts zur Einrichtung und Unterhaltung eines eigenen, öffentlichen Archivs.

"Seine Einrichtung entspringt dem Verantwortungsbewusstsein für das unersetzliche Kulturgut, das im Bereich der Hochschule erwächst. Es ist ein Bekenntnis zur eigenen Vergangenheit und zu den erbrachten Leistungen für Wissenschaft, Forschung und Ausbildung, aber auch für die Entwicklung der Region.

Das Universitätsarchiv unterliegt zwar den gleichen fachlichen und rechtlichen Kautelen, ist aber in seinen Sprengel unmittelbar eingebunden und damit teilweise eine verlängerte Altregistratur oder ein interner Dienstleister, der neben den rein archivischen Aufgaben auch solche wahrnimmt, die man als Service für die eigene Behörde, für die Universität, bezeichnen könnte, den ein fernes Staatsarchiv, in das eine Hochschule ja theoretisch auch abgeben könnte, niemals leisten würde. Insofern ist das Recht der Universitäten, eigene Archive unterhalten zu dürfen, als Privileg und nicht als Belastung zu verstehen." (M. Plassmann)

"Erstklassige Forschung und Lehre an unseren Hochschulen in enger Kooperation mit den außeruniversitären Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft sind von ebenso entscheidender Bedeutung für unsere Zukunft wie die Pflege unseres kulturellen Erbes und die Unterstützung künstlerischer Kreativität."
Prof. Dr. Johanna Wanka, Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Die Universität unterhielt bislang nur das für Behörden übliche Zwischenarchiv, erste Sperrfristen endeten. Folgerichtig haben der Kanzler und die Präsidentin der Universität der Einrichtung eines eigenen Endarchivs
(und somit öffentlichen Archivs) zugestimmt. Erste Initiativen zur Einrichtung eines Archivs ergriff bereits 1995 der damalige Rektor Prof. Dr. Hans N. Weiler. (s. Bestellsign. 491)

Auf der 14. Senatssitzung der Universität am 18.5.2005 wurden die Archiv- und Zwischenarchivordnung verabschiedet. Mit Schreiben vom 11. Juli 2006 des MWFK Land Brandenburg wurde dem Universitätsarchiv gem. § 4 Abs. 4 BbgArchivG der Status eines öffentlichen Archivs zuerkannt.

Die Arbeit des Universitätsarchivs orientiert sich am "Dokumentationsprofil für Archive wissenschaftlicher Hochschulen".

Bodo Genth*                                            Elvira Limpio
Dipl.-Dokumentar (FH),                            Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste
Techn. Betriebswirt

*organisiert im Verband deutscher Archivarinnen und Archivare eV, Fachgruppe 8 (Archivare an Hochschularchiven und Archiven wissenschaftlicher Institutionen) und Landesverband Brandenburg

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