Lesesaalordnung für das Universitätsarchiv
Auf Grund von § 5 Abs. 5 der Benutzungsordnung des Universitätsarchivs der Europa-Universität Viadrina vom 1. Juli 2004 (Amtliche Bekanntmachungen 10,2 S. 50) werden für den Lesesaal des Universitätsarchivs ergänzend zu den Bestimmungen der Benutzungsordnung folgende Bestimmungen erlassen:
1. Arbeit im Lesesaal
Archivgut, Findhilfsmittel und Literatur aus der Dienstbibliothek dürfen nur im Lesesaal des Universitätsarchivs während der Öffnungszeiten benutzt werden.
2. Vorlage der Findhilfsmittel und Bereitstellung der Archivalien
(1) Findhilfsmittel und Archivalien werden nach Genehmigung des Benutzungsantrages vorgelegt, ohne dass Anspruch auf eine vom Benutzer gewünschte Zeit besteht.
(2) Die Bereitstellung von Archivalien erfolgt zum zwischen Universitätsarchiv und Benutzer vereinbarten Termin.
3. Benutzung der Archivalien
(1) Der Benutzer trägt das Datum der Benutzung und seine Benutzer-Nummer (lfd. Nr. Benutzungsantrag) in das in jeder Archivalieneinheit befindliche Benutzungsnachweis-Blatt auch bei wiederholter Benutzung ein.
(2) Archivgut ist wertvolles Kulturgut und dementsprechend sorgfältig zu behandeln.
Der Benutzer ist verpflichtet, die innere Ordnung des Archivgutes zu bewahren, es nicht zu beschädigen, zu verändern oder in seinem Erhaltungszustand zu gefährden.
Insbesondere ist es untersagt, An- und Ausstreichungen, Randbemerkungen und andere Eintragungen vorzunehmen, Unterlagen durchzupausen oder Archivalien als Schreibunterlage zu benutzen.
(3) Unstimmigkeiten in der Blattzählung, Verheftungen oder festgestellte Beschädigungen sind dem Benutzerdienst zu melden. In keinem Fall dürfen sie vom Benutzer selbst beseitigt werden.
(4) Die vorsätzliche Beschädigung oder die Entwendung von Archivalien und Findhilfsmitteln wird durch Entzug der Benutzungserlaubnis geahndet und strafrechtlich verfolgt.
(5) Die Archivalien sind nach der täglichen Benutzung in ordnungsgemäßem Zustand den Mitarbeitern des Benutzerdienstes zu übergeben.
(6) Bei Unterbrechung der Benutzung von mehr als drei Wochen werden die Archivalien in das Magazin zurückgegeben.
(7) Die Verwendung technischer Hilfsmittel obliegt der Entscheidung der Mitarbeiter des Benutzerdienstes.
(8) Fotografieren, Filmen sowie Scannen von Archivalien ist nicht gestattet.
4. Verhalten im Lesesaal
(1) In den Lesesaal dürfen nur Arbeitsmaterialien mitgenommen werden.
Mäntel, Taschen, Mappen und andere Behältnisse sind in den dafür vorgesehenen Schränken der Universitätsbibliothek zu verschließen.
Für Garderobe, Geld und Wertsachen kann keine Haftung übernommen werden.
(2) Jeder Benutzer hat sich im Lesesaal so zu verhalten, dass andere Benutzer nicht gestört werden. Gespräche sind auf das notwendige Maß zu beschränken und, wenn nicht vermeidbar, leise zu führen.
Die Benutzung von Mobilfunktelefonen ist nicht gestattet.
(3) Essen, Trinken und Rauchen sind im Lesesaal nicht gestattet.
(4) Den Anweisungen des Benutzerdienstpersonals zur Vermeidung von Störungen und zum Schutz der Archivalien ist Folge zu leisten.
Die Mitarbeiter haben das Recht, sich zur Vermeidung von Archivaliendiebstählen in Einzelfällen die mitgeführten Materialien vorzeigen zu lassen.
5. Benutzung der Archivbibliothek
(1) Die Universitätsbibliothek der Europa-Universität nimmt auch die Funktion der Archivbibliothek des Universitätsarchivs wahr.
Sie ist vorwiegend eine Präsenzbibliothek und steht dem Benutzer im Rahmen der Benutzungserlaubnis und der Bibliotheksordnung der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) zur Verfügung.
(2) Die Inanspruchnahme der Archivbibliothek kann selbständig erfolgen sowie durch Vermittlung der Mitarbeiter des Benutzerdienstes.
6. Reproduktionen
(1) Die Bestellung von Reproduktionen erfolgt auf den dafür vorgesehenen Formularen deutlich lesbar in Druckschrift.
(2) Terminliche Verpflichtungen können nicht übernommen werden. Eine Sofortkopierung ist in Ausnahmefällen und bei geringer Stückzahl möglich, sofern konservatorische und arbeitsorganisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen.
(3) Gebühren können in der Zeit von 09:00 Uhr - 16:45 Uhr bei der Kasse der Universitätsbibliothek entrichtet werden. Andernfalls erfolgt eine externe Rechnungslegung.
7. Schlussbestimmung
Die Lesesaalordnung tritt mit Wirkung vom … in Kraft.
Dr. Klauß
Direktor Universitätsbibliothek